Nokia-Siemens Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht gescheitert

Datum: 04.10.2012

Kurzbeschreibung: 

Der Versuch des Betriebsrates der Nokia-Siemens Network die Einstellung der Fertigung einer bestimmten Produktgruppe in ihrem Werk in Bruchsal  zu stoppen, ist gescheitert. Die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Karlsruhe lehnte einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

Der Betriebsrat sieht in der teilweisen Einstellung der Fertigung und in der Demontage von Fertigungslinien einen Verstoß gegen eine 2010 abgeschlossene Standortentwicklungsvereinbarung, die den Personalbestand bis 2014 schützen sollte. Nach Ansicht des Betriebsrates sind von der Maßnahme bis zu 365 Arbeitnehmer in der Produktion betroffen, deren Beschäftigungsmöglichkeit zukünftig fraglich erscheint.

Die Fa. Nokia-Siemens Network bestreitet eine unmittelbare Auswirkung auf den Personalbestand und beruft sich auf eine Vereinbarung mit  dem Gesamtbetriebsrat aus dem Jahr 2012 über einen Übergang   bestimmter Produktgruppen auf eine Drittfirma.

Zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung führte das Arbeitsgericht aus, dass sich aus der Standortentwicklungsvereinbarung keine ausreichend klare Regelung ergebe, die einen so weitgehenden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unternehmensfreiheit und Eigentumsgarantie rechtfertige.

       

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